Naturschutz – Schutz des Lebensraums Ostsee

Die deutsche Ostseeküste ist ein faszinierender Lebensraum und Sehnsuchtsort zwischen Land und Wasser, der zahlreichen Tier- und Pflanzenarten aber auch den Menschen ein Zuhause gibt. Die Ostsee selbst ist ein stark bedrohtes Ökosystem, dessen Schutz höchste Priorität haben muss. Mit den hier bedrohten Arten, insbesondere der Fischwelt, stirbt auch eine über Jahrhunderte gewachsene Kultur unwiederbringlich aus.

Dieses Zuhause muss geschützt werden!

ABER

Das ist nicht einfach, da die starke Überdüngung durch Landwirtschaft und Abwässer, die Verunreinigung durch Munition, Plastik und illegale Verklappungen, die zunehmende Industrialisierung, der Ausbau kleiner Fischerhäfen zu Industrieanlagen und Kreuzschifffahrtsanlegern, das Verlegen von Leitungen quer durch international geschützte Gebiete, der immense Schiffsverkehr und die fortschreitende und unangemessene Bebauung durch Ferien- und Hotelanlagen der Küstenlandschaft massiv zusetzen. Ihre Einzigartigkeit auch für die Erholung zahlreicher Menschen ist heute wie nie zuvor bedroht.

Die Zerstörung des Lebensraums führt dabei meist nicht zu einer nachhaltigen Verbesserung der Wertschöpfung für die hier lebenden Menschen, sondern in der Regel zur Gewinnmaximierung einzelner einflussreicher Unternehmen auf Kosten der Natur, auf Kosten des Lebensraums der hier lebenden Menschen.

Wir wissen längst, dass nur ein erfolgreicher Naturschutz unser Überleben sichern kann. Naturschutz bedeutet, Abschied nehmen vom Machbarkeitswahn und von hemmungsloser Ressourcenverschwendung! Echter Schutz der Lebensräume – der Mitwelt von Mensch und Natur – heißt auch die Grenzen des Wachstums anzuerkennen und jede Entwicklung am Wohl der Natur und der Lebensgemeinschaften zu messen. Dafür braucht es die gesellschaftliche Akzeptanz, den politischen Willen und die rechtlichen Voraussetzungen!

Unsere Forderungen sind deshalb:

  • Einhaltung des Grundgesetzes, Artikel 20 und vor allem Artikel 20 a: Der Staat schützt auch in Verantwortung für künftige Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung […]
  • Konsequente Anwendung der Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes
  • Umsetzung der EU-Regelungen zum Schutz der NATURA 2000 Schutzgebiete
  • Konsequenter Schutz aller UNESCO-Schutzgebiete weltweit
  • Nutzung vorhandener und Schaffung neuer planungsrechtlicher Instrumente mit verpflichtender Einhaltung

Im Einzelnen bedeutet das

  • Schutz des Bodens, Wassers, der Luft und des Klimas – zur uneingeschränkten Sicherung der Lebensgrundlagen aller Lebewesen
  • Keine weitere Versiegelung von Flächen im Außenbereich
  • Keine Verunreinigung von Flächen und Gewässern
  • Schutz sensibler Küstenregionen
  • Sparsame Nutzung aller Ressourcen als oberste Priorität
  • Obergrenzen für den Wasserverbrauch und Schutz des Grundwassers
  • Transparente Berechnung und Kontrolle von Ausgleichsmaßnahmen
  • personelle, finanzielle und technische Ausstattung der Umwelt- und Schutzgebietsverwaltungen
  • Aufstockung des Personals in Kommunalverwaltungen um mindestens 20% und fachliche Qualifizierung aller Mitarbeiter im Bereich Naturschutz
  • keine staatliche Förderung für Projekte, die keinen Beitrag zur Wertschöpfung, zum Klimaschutz und zur Verbesserung der biologischen Vielfalt leisten
  • Unterstützung der ökologisch-sozialen Agrarwende durch Förderung einer naturverträglichen Landwirtschaft
  • Schutz, Erweiterung und Management sowie Wiedervernässung der Wälder und Moore im Sinne des Klima- und Grundwasserschutzes
  • Schutz und Verbesserung des innerörtlichen Grüns sowie Förderungen zur Verbesserung der biologischen Vielfalt, des Kleinklimas und (Regen-) Wasser-Managements in bebauten Gebieten
  • Unterstützung bei der Entwicklung von Lebensraumkonzepten, die in allen Bereichen den Schutz der Natur und den Erhalt der Lebensgrundlagen in den Vordergrund stellen
  • Einführung eines Hauptfachs „Nachhaltige Bildung und Naturschutz“ an allen weiterführenden Schulen

Die Einhaltung aller geforderten Maßnahmen muss durch strenge Kontrollen, empfindliche Bußgelder, begleitet von WasteWatchern oder Sch(m)utzengeln sowie „Naturarbeit“ (Pflanzungen, Entfernen von invasiven Pflanzen oder unerwünschtem Bewuchs etc.) gewährleistet werden.

Klare Regelungen nach dem Verursacherprinzip müssen konsequent umgesetzt werden. Wer mehr verbraucht oder Natur zerstört, muss für die Folgekosten vollumfänglich aufkommen.

Aktionen wie „Frühjahrsputz“, gemeinsame Pflanzaktionen, das Anlegen von Blühwiesen oder Gemeinschaftsgärten etc. werden als „offizielle“ Aktionen mit Equipment, Know how und entsprechenden Finanzen zur Verbesserung des Lebensraums für die Lebensgemeinschaft – Mitwelt – unterstützt und gefördert.