Pressemitteilung der Ostseeküstenallianz zum Gesetzentwurf „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“ (INZukunftsG) der Bundesregierung

Der Gesetzentwurf zum „Infrastruktur-Zukunftsgesetzes“ (INZukunftsG) ist aus Sicht der Ostseeküstenallianz nicht zustimmungsfähig.

Die Ostseeküstenallianz schließt sich den Forderungen der Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste e.V. (SDN) (siehe https://www.sdn-web.de/) an und nimmt die deutsche Gesetzgebungsabsicht eines „Infrastruktur-Zukunftsgesetzes“ (INZukunftsG) mit größter Sorge zur Kenntnis!

Die Bundesregierung will deutlich mehr Tempo bei der Sanierung sowie dem Ausbau von Brücken, Bahnstrecken, Autobahnen, Wasserstraßen, Lkw-Parkplätzen oder Kraftwerken erreichen. Damit befasst sich ein 116-seitiger Gesetzentwurf aus dem Bundesverkehrsministerium, der in diesen Tagen im Kabinett behandelt und Mitte 2026 im Bundestag verabschiedet werden soll.

Mit diesem Gesetz wird ein tiefgreifender Paradigmenwechsel im Infrastruktur-, Umwelt- und Raumordnungsrecht dargereicht.

Womit insbesondere auch der hochgradig sensible Küsten- und Meeresraum der Ostsee, die im Gesetz faktisch nicht vorkommt, massiv betroffen ist. Mit ihm erfahren zentrale Schutzinstrumente zugunsten einer pauschal privilegierten Infrastruktur eine systematische Entwertung. Aus Sicht der Ostseeküstenallianz ist eine solche Pauschalierung gerade im Küsten- und Meeresraum fachlich nicht vertretbar, selbst wenn umweltrechtliche Regelungen angeblich weiterhin noch verbindlich sein sollen. Das dann allerdings nur noch im Rahmen eines „angemessenen Verhältnisses“.

Ein zentraler Hebel dafür wird das „überragende öffentliche Interesse“ werden.

Mit dem „überragende öffentliche Interesse“ – eigentlich eine Regelung, die nur für nationale Notfälle vorgesehen ist – wird nahezu „inflationär“, das Umweltverbandsklagerecht eingeschränkt sowie eine reguläre Bürger-, Kommunal- oder Länderbeteiligung ausgehebelt. Hierdurch wird das Vorsorge- und Vermeidungsprinzip aus Sicht der Ostseeküstenallianz fundamental ausgehebelt.
Für sicherheitskritische und militärisch bedeutsame Projekte hat es bisher schon einen „Schutzgütervorrang“ gegeben. In diesen Fällen konnten die durch Versiegelung des Baugrundes zerstörten Flächen einfach mit Geldzahlungen ausgeglichen werden.

Die Ostseeküstenallianz fordert daher:

  1. Streichung des pauschalen Schutzgütervorrangs für Wasserstraßen- und Küsteninfrastruktur
  2. Uneingeschränkte Beibehaltung von UVP-, FFH- und Raumordnungsprüfungen
  3. Ausschluss der Gleichrangigkeit von Ersatzgeldzahlungen im Küsten- und Meeresraum
  4. Verbindliche Sonderregelungen zum Schutz von Küsten- und Meeresgebieten
  5. Rücknahme der sicherheitspolitischen Überhöhung ziviler Infrastrukturprojekte

Das „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“ benachteiligt einseitig den Umweltschutz und damit unsere Lebensgrundlagen. Es ist eine einseitige Priorisierung zu Lasten von Küste, Meer und Umwelt, deren langfristige Folgen beiseitegeschoben werden.

Der Gesetzentwurf ist daher aus Sicht der Ostseeküstenallianz nicht zustimmungsfähig.

Die Ostseeküstenallianz ist ein Zusammenschluss von Bürgerinitiativen in Mecklenburg-Vorpommern, die sich für den Schutz der Natur unserer einmaligen Küstenlandschaft sowie der Ostsee als Lebensraum einsetzen.
Ziel der Allianz ist es, Sprachrohr für die Belange der Menschen und der Natur zu werden und diesen mehr Gewicht gegenüber kommunaler, aber auch Landes- und Bundespolitik zu verleihen.
Wir unterstützen uns durch einen stetigen Austausch, eine gute Vernetzung und bei Aktionen einzelner Initiativen.
Wir beziehen klare Standpunkte für Klimaschutz, Nachhaltigkeit, soziale Gerechtigkeit, mehr Demokratie und eine weltoffene, tolerante Politik gegenüber allen Menschen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert